Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV V2
Aus BGV A2 wird DGUV V2
Ab 01.01.2011 ersetzt die neue Vorschrift DGUV V2 die bisherige Regelung nach BGV A2. Nach nun dreijähriger Übergangsfrist tritt am 1.01.2011 die neue Vorschrift DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Regelung der BGV A2. Damit werden die bislang in den verschiedenen Berufsgenossenschaften unterschiedlichen Regelungen über alle Branchen auf der Basis von Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz vereinheitlicht.